Der Testamentsvollstrecker wird u.a. vom Erblasser im Testament ernannt und hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.
Wenn der Erblasser nichts Anderes bestimmt, soll der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers ausführen und die Nachlassauseinandersetzung betreiben. Gründe für die Anordnung der Testamentsvollstreckung können z. B. die Absicherung des Erblasserwillens (z. B. bezüglich eines Vermächtnisses oder einer Auflage), der Schutz minderjähriger oder junger Erben vor sich selbst oder die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (bei mehreren, zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben) sein.
Zum vom Testamentsvollstrecker verwalteten oder aus-einanderzusetzenden Nachlass gehören häufig auch Immobilien und Firmen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht verfüge ich über großes Know-how, die notwendige Erfahrung und die rechtliche Sicherheit für die Verwaltung und Abwicklung von Immobilien.
Durch meine regelmäßige anwaltliche Beratung von kleinen und mittelständigen Unternehmen, anwaltliche Begleitung von Unternehmensveräußerungen und Tätigkeiten als Notarvertreter kann ich auch hier die Übertragung, bzw. den Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen in Ihrem Sinne durchführen.
Als Rechtsanwalt mit dem weiteren Schwerpunkt Erbrecht kann ich Sie umfangreich und kompetent beraten. Nach Ihren Wünschen und Vorstellungen entwickele ich mit Ihnen zusammen unter Berücksichtigung der Rechtslage den Entwurf eines Testaments. Durch die intensive Befassung mit Ihren Wünschen, Vorstellungen, sowie Ihren Vermögens- und Familienverhältnissen im Rahmen der Testamentserstellung erhalte ich die notwendigen Einblicke um sicherzustellen, dass ich bei einer späteren Testamentsvollstreckung diese in Ihrem Sinne ausüben kann.
Als Rechtsanwalt bin ich regelmäßig nur dem Interessen meiner Mandanten verpflichtet. Es ist mein täglich Brot für die Interessen meiner Mandanten zu kämpfen und diese durchzusetzen.
Dies hilft mir bei der Ausübung des Amtes als Testamentsvollstrecker.
Als waschechter Ostfriese hat es mich zum Studium ins Ruhrgebiet verschlagen. Seit dem Jahr 2009 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und in der Anwaltskanzlei Nowack & Kollegen in Essen tätig.
Meine regelmäßige Mandatsbetreuung im Bereich des Erbrechts habe ich auf die Durchführung von Testamentsvollstreckungen erweitert.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich weitergehend auch im Allgemeinen Zivilrecht tätig und kümmere mich um rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches (z.B. Kaufverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge, Schadensersatzansprüche, usw.).
Weiterer Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit ist das Erbrecht. Im Jahr 2018 habe ich den Fachanwaltskurs für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Regelmäßig bin ich auch im Bereich der Zwangsvollstreckung, des Gesellschafts- und Arbeitsrechts tätig.
Gerne stehe ich Ihnen als Ihr möglicher Testaments-vollstrecker für ein unverbindliches erstes Kennenlerngespräch zur Verfügung.
Sie erreichen mich in der
Anwaltskanzlei Nowack & Kollegen
Huyssenallee 15
45128 Essen
Telefon: 0201 / 361 56 41
Telefax: 0201 / 361 56 43
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